AKTUELLE ÄNDERUNG!!!
Liebe Camper und Dauercamper,
laut der aktuellen Landesverordnung für Schleswig-Holstein gilt ab dem 02.11.2020 folgende Regelung:
Beherbergungsbetriebe werden grundsätzlich geschlossen und nur noch zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken zugelassen. eine Abreise muss bis zum 2. November erfolgen. Mit der engen Ausnahme des Sozial-ethischen sind beispielsweise unabweisbare Übernachtungen anlässlich der Teilnahme an Bestattungen/Trauerfeiern oder bei einer Sterbebegleitung gemeint. Bei der Ausnahme der medizinischen Gründe ist beispielsweise die Begleitung von Kindern bei einem Krankenhausaufenthalt miterfasst.
Von besonderer Bedeutung sind die Regelungen im § 17 (Beherbergungsbetriebe). In den Erläuterungen zum § 17 wird ausgeführt, dass Dauergäste (Dauercamper) die Einrichtung auf dem Campingpatz weiterhin nutzen können, sofern ein Mietvertrag vorliegt, der mindestens eine Laufzeit von 5 Monaten hat.
=> Da dieses ausnahmslos auf unserem Platz vorliegt, dürfen nun ALLE Dauercamper sich weiterhin auf unserem Platz aufhalten und auch übernachten!!!
Wir wünschen Euch Allen eine gute Zeit und bleibt gesund!
Euer Team - Camping Lanzer See
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